|
|
|
Führerscheinuntersuchung |
|
|
 |
Ärztliche Untersuchung nach §8
Führerscheingesetz über die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Fahrzeugen.
Gemäß §8 Führerscheingesetz muss
sich jeder
Führerscheinneuling einer einmaligen und jeder, der die Lenkerberechtigung der Führerscheinklasse C besitzt,
einer regelmäßigen Führerscheinuntersuchung unterziehen. In unserer Ordination werden diese vorgeschriebenen Untersuchungen durchgeführt, allerdings nur bei Personen, die in den letzten fünf Jahren
nicht hausärztlich in unserer Ordination betreut wurden!
Mitzubringen ist unbedingt ein
amtlicher LICHTBILDAUSWEIS (Reisepass oder Personalausweis), bei Brillenträgern eine aktuelle Verordnung mit Brillenstärke vom Augenarzt oder Optiker und bei Linsenträger die aktuelle Verträglichkeitsprüfung des Augenarztes!
Die Untersuchung muss
durchgeführt werden, bevor
der Führerscheinneuling
erstmals mit der Fahrpraxis beginnt! |
|
|
|